Honorar - taconla GmbH Anwaltskanzlei law firm

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Honorar

 

Die erbrachten Dienstleistungen werden gemäss der vorgängigen Mandatsvereinbarung zwischen der taconla GmbH mit dem Klienten bzw. der Klientin verrechnet, in der Regel nach einem festgelegten Stundenansatz (zuzüglich MWST).

Auslagen (Telefongespräche, Faxschreiben, E-Mails, Postgebühren, Kopien, Reisekosten und Ähnliches) werden (zuzüglich MWST) separat in Rechnung gestellt.

Der Klient bzw. die Klientin ist kostenvorschusspflichtig.

 
 

Die taconla GmbH ist offizielle WIR-Teilnehmerin; WIR-Zahlungen werden gemäss vorgängiger Vereinbarung akzeptiert.

 
 
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